Arbeit

In Südbayern und in der Alpenregion herrscht aktuell Schneechaos: Am Wochenende mussten hunderte Flüge am Flughafen München gestrichen werden, Passstraßen wurden wegen Lawinengefahr gesperrt, Skiurlauber waren eingeschlossen. Doch dürfen Arbeitnehmer auf Arbeit fehlen, wenn derartige Witterungsbedingungen herrschen? Die Antwort ist nicht ganz einfach: je nachdem.

Wer im Ausland eine Arbeit aufnimmt, steht auch dort unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Allerdings ist dieser Schutz an Vorbedingungen geknüpft. So darf der Aufenthalt außerhalb der eigenen Landesgrenzen nur vorübergehend sein und der Entsendete muss nach der Rückkehr weiterbeschäftigt werden. ...

Wie lückenhaft der Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung ist, zeigt erneut ein Urteil. Demnach verlieren Beschäftigte bereits ihre Absicherung, wenn sie sich mit dem Pausenbrot auf einen kurzen Spaziergang begeben. Und selbst in der Raucherpause auf Arbeit greift nur eine private Absicherung. ...

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für die Absicherung der eigenen Arbeitskraft fast unverzichtbar. Umso ärgerlicher, dass viele Anbieter Menschen mit Asthma keinen BU-Schutz mehr bieten bzw. nur unter Ausschluss des entsprechenden Risikos. Um dennoch eine Versicherung zu finden, kann es helfen, eine Risikovoranfrage bei mehreren Versicherungen einzuholen.

Die Bundesregierung debattiert aktuell eine Reform der Betriebsrenten. Dabei könnte die Verpflichtung für Rentner, für ihre Betriebsrenten neben dem Arbeitnehmeranteil auch den Arbeitgeberbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen zu müssen, wegfallen. Eine entsprechende Entscheidung wird für das Frühjahr 2016 erwartet, nachdem juristische Hindernisse ausgeräumt wurden.