Video Krankenzusatz
Die Private Krankenversicherung erstattet jene Kosten, die durch Krankheit, Vorsorge, Schwangerschaft und Geburt entstehen.
- Leistungen
- Aus dem Leistungskatalog der GKV
Kapitelübersicht
Leistungen
Die PKV besteht aus einzelnen Leistungsbausteinen. Diese sind variabel wählbar, je nachdem wie Sie sich versichern möchten.
Es gibt folgende Leistungsbausteine:
- ambulanter Versicherungsschutz
- stationärer Versicherungsschutz
- Zahnversicherung
- Krankentagegeldversicherung (Lohnfortzahlung)
- Krankenhaustagegeldversicherung
- Pflegepflichtversicherung
- Pflegezusatzversicherung
Tarife mit Selbstbeteiligung bieten Preisvorteile - besonders für Freiberufler. Angestellte, die in der PKV versichert sind, sollten bedenken, dass sie Arbeitgeberzuschüsse für die Beiträge erhalten, aber nicht auf den Selbstbehalt.
Es gibt in Deutschland mehr als 40 Krankenversicherungsunternehmen. Die Unterschiede im Leistungsumfang sind nicht unerheblich. Deshalb sollten Sie verschiedene Angebote prüfen und sich ausführlich beraten lassen, bevor Sie einen Versicherungsvertrag abschließen.
Aus dem Leistungskatalog der GKV
Aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung sind folgende Leistungen seit 2004/2005 gestrichen bzw. stark eingeschränkt:
- seit 01.01.2004 ist das Sterbegeld gestrichen
- die Kosten für nicht rezeptpflichtige Medikamente werden seit dem 01.01.2004 nicht mehr übernommen (ausgenommen davon sind Kinder bis zum 12. Lebensjahr sowie Patienten mit einer schweren Erkrankung, für deren Behandlung ein nicht verschreibungspflichtiges Arzneimittel erforderlich ist)
- Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen) erstattet die Kasse nur noch für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahre und schwer sehbehinderten Menschen
- die künstliche Befruchtung wird nur noch eingeschränkt bezahlt: seit 01.01.2004 werden nur noch drei anstatt vier Versuche anteilig übernommen; diese anteilige Kostenübernahme durch die Gesetzliche Krankenkasse beträgt nur noch 50 Prozent
- der Zahnersatz bleibt eine Leistung der Gesetzlichen Krankenkasse - seit 1. Januar 2005 gilt das System von befundorientierten Festzuschüssen, anstatt des bisherigen prozentualen Anteils