Hausratversicherung muss auch bei fehlgeschlagenem Einbruch zahlen
SpartenMuss die Hausratversicherung auch für Schäden eines versuchten Einbruchs aufkommen, wenn nichts entwendet wurde? Mit dieser Frage musste sich das Oberlandesgericht Naumburg (OLG) beschäftigen, wie die Zeitung „Versicherungsrecht“ berichtet. Die Richter fällten ein verbraucherfreundliches Urteil.