12.01.2015

Privat Krankenversicherte sind verpflichtet, die an ihre Versicherung eingereichten Arztrechnungen auf Plausibilität zu prüfen. Wurden vom Arzt Behandlungen abgerechnet, die gar nicht erbracht worden sind, darf die Versicherung Erstattungsleistungen zurückverlangen und der Patient bleibt auf den Kosten sitzen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichtes München hervor.