Elternunterhalt

Eine Umfrage offenbarte in 2019 ein erstaunliches Unwissen der Deutschen zu Pflegekosten: Rund 43 Prozent der Deutschen glauben tatsächlich, die gesetzliche Pflegeversicherung würde die Kosten für einen vollstationären Pflegeplatz in voller Höhe übernehmen. Das aber ist ein tückischer Irrtum. Denn die Pflegeversicherung ist seit ihrer Einführung in 1995 nur als ergänzende „Teilkasko“ angelegt, weswegen Pflegebedürftige für einen großen Teil der Kosten selber aufkommen müssen. Doch ...

Eltern haften für ihre Kinder? Dieser Spruch funktioniert auch anders herum: Kinder haften für ihre Eltern! Zum Beispiel dann, wenn deren Vermögen nicht ausreicht, um die Pflege zu bezahlen. Erwachsene Kinder müssen befürchten, dass die Sozialämter zur Kasse bitten, wenn das Einkommen ein bestimmtes Schonvermögen übersteigt.