Lückenhafte Absicherung bei einer Berufsunfähigkeit

Knapp die Hälfte der Menschen hierzulande glaubt nicht daran, bis zur Rente arbeitsfähig zu bleiben. Allerdings haben sich bisher nur wenige gegen die dann drohenden Einkommenseinbußen abgesichert. Der gesetzliche Schutz reicht hierfür nicht.

22.4.2024 (verpd) Fast jeder zweite Bürger ist nicht davon überzeugt, dass er bis zum Rentenalter so gesund bleibt, um den bisherigen Beruf oder irgendeine Erwerbstätigkeit nachgehen zu können. Doch nur rund jeder fünfte hat sich vor den Einkommenseinbußen, die im Falle einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit drohen, abgesichert. Dabei bieten die Sozialversicherungen diesbezüglich keinen oder nur einen unzureichenden finanziellen Schutz.

Nur 43,8 Prozent der deutschen Bevölkerung glaubt, bis zur Rente arbeitsfähig zu bleiben. 18,5 Prozent gehen davon aus, dass sie aufgrund ihrer psychischen Gesundheit nicht bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter arbeiten können, und 29 Prozent bezweifeln dies aufgrund ihrer körperlichen Gesundheit.

Dies zeigt ein Report einer Lebensversicherung, für den letztes Jahr 2.500 Erwachsene vom Markt- und Meinungsforschungsunternehmen Civey GmbH befragt wurden.

Vielen fehlt die finanzielle Absicherung

Aufgrund der Ergebnisse hat der Versicherer in Zusammenarbeit mit der Civey GmbH nun eine Online-Befragung zur Berufsunfähigkeitsvorsorge der erwerbsfähigen Bevölkerung in Deutschland durchgeführt. An der nach eigenen Angaben repräsentativen Erhebung nahmen ebenfalls über 2.500 Personen teil.

Das Ergebnis dieser Umfrage: Trotz der eigenen Skepsis, bis zur Rente gesund zu bleiben, haben derzeit 73,4 Prozent keine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU) abgeschlossen. Nur 21,1 Prozent besitzen eine solche Police.

Lückenhafter gesetzlicher Einkommensschutz …

Doch wer hofft, dass die Sozialversicherungen wie die gesetzliche Kranken- (GKV) oder Rentenversicherung (GRV) im Fall einer Berufsunfähigkeit, die dadurch entstehenden Einkommenseinbußen ausgleichen, der irrt. Seit über 20 Jahren gibt es für die meisten nämlich keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr.

Konkret gilt: Wer nach dem 1. Januar 1961 geboren ist und aufgrund eines gesundheitlichen Leidens seinem erlernten oder zuletzt ausgeübten Beruf nicht mehr nachgehen kann, erhält, auch wenn er gesetzlich rentenversichert ist, keine derartige Rente.

Nur wer maximal bis zu sechs Stunden täglich irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann – auch wenn diese schlechter bezahlt ist als die bisherige –, hat einen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente, sofern er bestimmte sonstige Voraussetzungen erfüllt.

Zu diesen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente gehört bis auf wenige Ausnahmen, dass man vor Eintritt der Erwerbsminderung wenigstens fünf Jahre (Wartezeit) in der GRV versichert war. Des Weiteren muss man davon für mindestens drei Jahre GRV-Pflichtversicherungs-Beiträge entrichtet haben.

… lässt sich absichern

Allerdings liegt auch eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente, sofern man sie aufgrund der notwendigen Voraussetzungen überhaupt erhält, weit unter dem bisherigen Einkommen. Denn selbst wer gar keine oder weniger als drei Stunden am Tag irgendeine Erwerbstätigkeit ausüben und damit Anspruch auf eine volle Erwerbsminderungsrente hat, erhält in der Regel im Vergleich zu seinem bisherigen Nettoerwerbseinkommen nicht einmal eine halb so hohe Rente.

Absichern lässt sich der fehlende oder unzureichende gesetzliche Einkommensschutz durch eine private Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Ein Versicherungsvermittler kann auf Wunsch bei einem Beratungsgespräch klären, mit welchen Einkommenslücken man im Falle einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit zu rechnen hat. Zudem kann der Experte entsprechend der individuellen Absicherungslücke bedarfsgerechte Vorsorgelösungen aufzeigen.