12.01.2017

Auch in der gesetzlichen Rentenversicherung können Arbeitnehmer ihre Altersbezüge aufstocken. Möglich macht es der sogenannte Abschlagsausgleich, der mit dem Flexirentengesetz seit 2017 bereits ab 50 Jahren in Anspruch genommen werden kann. Er erlaubt es, Entgeltpunkte in der gesetzlichen Rentenversicherung regelrecht hinzuzukaufen. Experten sprechen von einem „Rententrick“.