20.07.2015

PKV: Seit dem Jahr 2009 haben Krankenversicherte das Recht, bei ihrem derzeitigen Anbieter in einen günstigeren Tarif zu wechseln, wenn dieser einen ähnlichen Leistungsumfang bereit hält. Das verspricht für ältere Versicherungsnehmer Beitragsersparnisse. Die deutsche Finanzaufsicht BaFin erklärt nun, welche Voraussetzungen für einen solchen Tarifwechsel erfüllt sein müssen.